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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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wenkjupp schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > unsere Satzung sieht für den Vorstand > folgendermaßen aus: > > §5 Der Vorstand. > > 01. Der Vorstand besteht aus: > a. Dem Präsidenten (der Präsidentin) der/die > gleichzeitig Vorsitzende (r) des Vereins ist und > seinem (seiner) Stellvertreter (in). > b. Dem Geschäftsführer (der Geschäftsführerin) und > seinem (seiner) Stellvertreter (in) der/die > gleichzeitig Protokollführer (in) ist. > c. Dem Kassierer (der Kassiererin) und seinem > (seiner) Stellvertreter (in). > d. Dem jeweiligen Prinz für die Dauer seiner > Regentschaft. > e. Dem (der) Vertreter (in) des Fanfarencorps. > f. Dem Jugendobmann (der Jugendobfrau) als > Vertreter (in) des Jugendvorstandes. > g. Dem Zeugwart (der Zeugwartin) > h. Dem Elferratsvorsitzendem (die > Elferatsvorsitzende) oder dessen (deren) Vertreter > (in) > > 02. Die Mitglieder des Vorstandes, außer dem > jeweiligen Prinzen, werden für die Dauer von 2 > Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Scheidet > ein Mitglied des Vorstandes aus, so ist auf der > nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl > vorzunehmen. Dem Vorstand obliegt die Führung des > Vereins, sowie die Durchführung der von der > Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse und die > Verwaltung des Vermögens. > 03. Vorstand im Sinne des §26 des BGB sind der/die > 1. Präsident (in), der/die 1.Geschäftsführer (in) > und der/die 1. Kassierer (in). Sie vertreten den > Verein gerichtlich und außergerichtlich. > > Wenn nun der Geschäftsführer während der MV > zurücktritt, ist bei der nächsten MV eine > Ergänzungswahl durchzuführen. Tritt denn bis zu > dieser Wahl automatisch der 2. Geschäftsführer an > seine Stelle oder liegt bis dahin die > Verantwortung beim 1. Vorsitzenden und beim 1. > Kassierer?
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