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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Martina schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > wir sind ein Sportverein (e.V.) und uns gehört ein > Sportgelände. > > Ein Telekommunikationsunternehmen ist an uns > herangetreten und will etwa 1 qm Fläche unseres > Sportgeländes von uns langfristig (7 Jahre) > pachten, um darauf einen Verteilerkasten und einen > Sendemasten aufzustellen. Darüber soll jetzt in > der Mitgliederversammlung ein Beschluss gefasst > werden. Nun weiß ich jedoch nicht, ob für eine > Verpachtung eine einfache Mehrheit genügt oder ob > dies unter "Erwerb, Belastung und Veräußerung" > fällt, und damit zwei Drittel Mehrheit > erforderlich ist. > > Wir haben die folgende Formulierung in unserer > Satzung: > "Die Mitgliederversammlung entscheidet bei > Beschlüssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der > abgegebenen gültigen Stimmen, soweit die Satzung > nichts anderes bestimmt. ... Zweidrittelmehrheit > der Erschienenen ist zur Beschlussfassung über > Erwerb, Belastung und Veräußerung von > unbeweglichen Vermögen notwendig." > > Können Sie uns bitte helfen? Dafür danke ich im > Voraus! > Beste Grüße > Martina
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