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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Satzung kann durchaus regeln, dass die > Mitgliedschaft zeitlich begrenzt ist. > D.h. sie endet nach Ablauf einer festgelegten > Periode und muss dann neu beantragt werden. > > Es wäre aber vielleicht sinnvoller, nicht die > Aktiven mit einer tunusmäßigen Neubeantragung zu > belasten. sondern die Inaktiven bei nicht > beantworteter Rückfrage auszuschließen. > Denkbar wäre folgende Regelung: > "Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen > werden, wenn es nicht mehr aktiv am Vereinsleben > teilnimmt. Der bevorstehende Ausschluss muss dem > Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. Der > Ausschluss wird wirksam, wenn das Mitglieder > dieser Ankündigung nicht binnen 4 Wochen > schriftlich widerspricht."
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