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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die 20-Euro als pauschaler Aufwandsersatz wären > steuerfrei. > Die Ehrenamtspauschale kann dagegen nur bei > gemeinnützigen Vereinen genutzt werden. > > Ich würde aber prüfen, ob nicht ein höherer > Aufwandersatz als 20 Euro durch Einzelnachweise > (z.B. Reisekosten) möglich ist.
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