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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Unvergütet tätig werden kann man natürlich auch im > nicht gemeinnützigen Verein. > Der Freibetrag nach § 22 Nr. 3 EStG gilt nur für > sonstige Einkünfte. Die liegen vor, wenn sonst > keine Vergütungen oder nur Aufwandsersatz gezahlt > werden.
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