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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Vereinsauflösung erfolgte nach § 41 BGB und > dem, was in der Satzung steht. Dazu schrieben Sie > nichts. > Ein Rücktritt vom Rücktritt geht nicht. > Und wenn der Restvorstand es will, kann er ja ein > anderes Mitglied kommissarisch das Amt übernehmen. > Das kann auch ein anderes Nochvorstandsmitglied > sein, es sei denn das dies lt. Satzung > ausgeschlossen ist. > Dass nun plötzlich die MV, lt. Ihrem letzten > Beitrag abgesagt wurde, ist etwas ganz anderes, > als das, was Sie im 1. Beitrag nannten. > Falls der VS eine MV zur Auflösung des Vereins > machen will, dann machen Sie doch an ihn > Gegenvorschläge. Das setzt aber voraus, dass noch > weitere Mitglieder Interesse an der Vereinsarbeit > haben und das dann als Anträge dieser Mitglieder > vorbereitet werden. > Wieviel Mitglieder hat denn der Verein? > Übrigens es verwundert sehr, dass Sie hier als > VS-Mitglied eine Reihe von Fragen als 1. Beitrag > aufwerfen, um dann erst einen Blick in die Satzung > zu werfen? > Hardy
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