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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
hollyhad schrieb: ------------------------------------------------------- > Aha habe da was gefunden in der Satzung. > > Der Verein besteht solange weiter solange > mindestens 8 Mitglieder dabei sind. > > > Und das Hier. > > Die Amtszeit aller Vorstandsmitglieder läuft bis > zur Neu- bzw. Wiederwahl. Wenn sich ein > Vorstandmitglied nicht > erneut zur Wahl bzw. Wiederwahl stellen will, ist > diese Entscheidung dem Vorstand min. 3 Monate vor > den > Wahlen mitzuteilen. Will ein Vorstandsmitglied aus > persönlichen oder sonstigen Gründen vorzeitig von > seinem > Amt zu rücktreten , so ist dies ebenfalls nur mit > einer Frist von min. 3 Monaten möglich. Scheidet > ein Vorstandsmitglied > vorzeitig aus, kann der geschäftsführende Vorstand > auf Antrag des Vereinsvorsitzenden kommissarisch > ein anders Vereinsmitglied in das entsprechende > Amt berufen. > > Das heißt für mich ich bin immer noch Vorstand > weil ich mindestens 3 Monate Kündigungsfrist habe > ---Richtig???? Ich kann also nicht fristlos > kündigen.Oder??? > > Frage dazu zur Versammlung. Die Absage einer > Veranstaltung kann nur über eine > Mitgliederversammlung geschehen und nicht bei > einem Clubabend abgestimmt werden. Denke ich da > richtig. Wenn dem so ist hat der Vorstand Mist > gebaut. Dann ist die Absage ungültig. > > > Wie ist das nun mit der Entlastung. Kann ich über > die Enlastung den Restvorstand da einen beipuhlen > das sie Mist gemacht haben oder wie komme ich > denen bei das sie das Amt nicht weiterführen. > Müssen die Mitglieder sie abwählen oder wie geht > das.
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