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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gibt für die Kündigung keine Formvorschrift. > Sie ist also auch in der beschriebenen Form > möglich. > Im Zweifel wäre auch ein Aufhebungsvertrag > denkbar. Solange das Mitglied wirklich austreten > will, ist das kein Problem.
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