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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn Du selber VS bist, ist es sicher besser beide > Fragen vorher mit dem Rechtspfleger zu beraten. > Man kann auch eine Satzungsänderung machen, indem > die Anzahl der VS-Mitglieder variieren kann. > Z.B., wie in meinem e.V.: > "Der Vorstand besteht aus mindestens 3, max. 5 > Mitgliedern > 1. Vorsitzender > 2. stv. Vorsitzender > 3. Kassierer. > Und bei uns gibt es 4 VS-Mitglieder, indem dieser > 4. "unserer Techniker" ist. > Ich weiß ja nicht, welche Funktion da offen ist, > vll. Schriftführer. Zwischenzeitlich kann das der > stv. Vors. machen, so ist es bei uns. > Da hatten wir seit 2010 mit solcher > Satzungsänderung keine Probleme beim VR und wir > sind fast 140 Mitglieder. > Hardy
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