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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Ratsuchender schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserer Vereinssatzung steht zum Thema > Austritt: > > "Die Mitgliedschaft endet, außer durch Tod, durch > Austritt, Ausschluß, oder durch Streichung aus der > Mitgliederliste" > " Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch > schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er wird > zum Jahresende wirksam" > > Nun hat ein Mitglied zum einen durch persönliche > Erklärung im Rahmen einer Vereinsveranstaltung > unter Anwesenheit von 20 - 25 Mitgliedern seinen > Austritt erklärt. > > In einer eingerichteten WhatsApp Gruppe, in der > auch alle Vorstandsmitglieder sind, erklärte das > Mitglied: > ..."Hiermit verabschiede ich mich offiziell aus > dem Verein..." > > Nun meine Fragen: > > 1. Reicht die Abmeldung in der WhatsApp-Gruppe > aus? > 2. Wenn ja, kann der Vorstand die Kündigung mit > sofortiger Wirkung akzeptieren, um dem Mitglied > weitere Beitragszahlungen zu ersparen. > > Vorab vielen Dank.
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