Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
walter schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > laut Satzung müssen alle fünf Jahre die fünf > Vorstandsmitglieder gewählt werden, wobei Vorstand > im Sinne des § 26 BGB der jeweilige erste > Vorsitzende allein und der zweite Vorsitzende > allein ist. > > Falls es im Moment der Wahl nur vier Kandidaten > gäbe, ein erster und auch zweiter Vorsitzender > aber gewählt werden würde, wäre die Wahl dann > gültig? Bei einer späteren Wahl könnte der > Vorstand höchstwahrscheinlich vervollständigt > werden, aber momentan konnte aufgrund des > Sterbefalls eines bisherigen Vorstandsmitglieds > noch kein(e) weitere(r) Kandidat(in) gefunden > werden. > > Ist es auch möglich, vorübergehend auf eine(n) > zweite(n) Vorsitzende(n) zu verzichten? > > Könnte aufgrund fehlender Kandidaten die > vorgeschriebene Wahl verschoben werden? Wenn ja, > wie lange? > > Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!
www.vereinsknowhow.de
.