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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Erstmal ein Lob für die Einsetzung einer > Satzungskommission. > > Je nach Aufgabenstellung des Ehrenrats als > Vereinsorgan wird man um eine satzungsmäßige > Festlegung nicht herumkommen. Da verliert man sich > aber u.U. schnell in Details die von späteren > "Generationen" nicht mehr erfüllt werden > können/wollen. > > Durch einen zu starken Ehrenrat kann es auch zu > Problemen bei der Vereinsführung kommen. Besonders > bei evtl. notwendigen Reformen. > > "Eine unabhängige und selbständige Einrichtung" > ohne Verankerung in der Satzung erscheint mir ein > Widerspruch zu sein. > > Klare Definition der Aufgaben, Pflichte und Rechte > und der Amtszeit. > Vielleicht klärt sich dann schon auf, dass die > Funktionen auch vom Vorstand übernommen bzw. im > Nachhinein von der Mitgliederversammlung > abgesegnet werden können (z.B. bei > Vereinsausschlüssen). > > Wenn in die Satzung dann m.E. am Besten als > "Kann"-Möglichkeit ("die Mitgliederversammlung > kann einen Ehrenrat....") aufnehmen. Wenn es keine > Interessenten mehr gibt oder die Mitglieder keine > Interesse an diesem Organ haben, dann besteht > rechtlich kein Bedarf zur erneuten > Satzungsänderung.
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