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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Marc-André Höper schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe Experten, > > ich habe eine Frage zum Thema Ehrenrat. > > In unserem Verein haben wir eine Kommission zur > Erarbeitung einer neuen Satzung gegründet. > Inzwischen ist der Entwurf sehr weit > fortgeschritten, wir sind uns jedoch in Bezug auf > die erstmalige Implementierung eines Ehrenrates in > zwei wesentlichen Punkten, die miteinander > korrespondieren, nicht ganz einig. > > 1. Ist der Ehrenrat in jedem Fall als VereinsORGAN > in der Satzung zu benennen? Eine Meinung in > unserem Gremium ist, er solle statt einer > Organschaft vielmehr "nur" das Amt einer > "unabhängigen und selbständigen Einrichtung" > darstellen. Damit würde aus dieser Sicht den > folgenden Punkt erleichtert. > > 2. Wie wird verfahren, wenn (z.B. mangels > interessierter Kandidaten) kein Ehrenrat gewählt > werden kann, nicht zustande kommt. Zwei > Vorstandsmitglieder in unserer Kommission möchten, > dass für diesen Fall die Aufgaben des Ehrenrates > dem Vorstand zufallen, da sie den Vorstand > anderenfalls als handlungsunfähig betrachten. > Andere würden dies jedoch gerne verhindern. Gibt > es aus ihrer Sicht Alternativen zu diesem > Vorgehen? > > Ganz herzlichen Dank vorab für Ihre Antworten und > viele Grüße > > M.-A. Höper
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