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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei den meisten der genannten Mängel kann nur die > Mitgliederversammlung Abhilfe schaffen. > Das betrifft die Frage, ob ein Schadeneratz > geltend gemacht werden soll, ebenso wie die > fehlenden Rechenschaftsberichte. Es wäre also ein > Beschluss der MV mit einfacher Mehrheit > erforderlich. > > Die fehlenden Tagesordnungen zu den > Vorstandssitzungen dagegen geben auch einem > einzelnen Vorstandsmitglied ein rechtliches Mittel > in die Hand. Die Beschlüsse sind dann nämlich > unwirksam (es sei denn, die Satzung ermöglicht > eine Beschlussfassung ohne Tagesordnung bei der > Einladung). > > Wenn der Verein tatsächlich zahlungsunfähig ist, > also nicht nur ein zeitweiliger Zahlungsverzug > besteht, kann das ein Insolvenzgrund sein. Da ist > tatsächlich der Vorstand in der Haftung. > > Das angemessene Vorgehen wäre, die MV zu > informieren und das Amt niederzulegen, wenn die > Mängel nicht abgestellt werden.
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