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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > BGH > Urteil vom 17.11.1986 > II ZR 304/85 > > Die Vereinssatzung kann es für zulässig erklären, > daß Gegenstände zur Beschlußfassung noch nach > Einberufung der Mitgliederversammlung auf die > Tagesordnung gesetzt werden. Diese müssen den > Mitgliedern aber - jedenfalls wenn es sich um > Satzungsänderungen handelt - so rechtzeitig vor > dem Zusammentritt der Mitgliederversammlung > mitgeteilt werden, daß genügend Zeit zu einer > sachgerechten Vorbereitung bleibt; das gilt > grundsätzlich auch für eilbedürftige > Angelegenheiten.
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