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Vereinsrecht und -organisation
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D.Kalm schrieb: ------------------------------------------------------- > Nochmal für mich zur Klärung. > Ich wäre auf jeden Fall auf der sicheren Seite > wenn es in der Satzung einen Passus gäbe "Anträge > sind 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung > einzureichen" den Termin für die Einladungsfrist > aber auf 14 Tage in der Satzung festlege. > Jedes Mitglied erklärt ja mit seinem schriftlichen > Beitritt die gültige Satzung anzuerkennen. > > LG > D.Kalm
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