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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung keine eindeutige Abweichung von > der genannten BGB-Regelung trifft, sind solche > nachgereichten Anträge nicht beschlüssfähig. Die > entsprechenden Beschlüsse wären anfechtbar. > Leider kommen solche Regelungen in Satzungen recht > oft vor und sind im Zweifel unwirksam.
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