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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Hebel wäre nur die Anforderung an die > Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte > (Beschlussgegenstände) bei der Einladung zur MV. > Es muss hinreichend klar sein, um welche > Satzungsänderung es geht. Das heißt aber nicht > zwingend , dass der genaue Änderungsvorschlag > beigelegt sein muss. > Im Übrigen gilt: Die Änderung zu verhindern, > obliegt der Mitgliederversammlung. Schließlich > sind die Mehrheitserfordernisse nach BGB hier > recht hoch. Ein Sonderrecht eines einzelnen > Mitglieds besteht aber nicht.
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