Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für die Entscheidungen (Beschlussfassung) gilt, > wenn die Satzung es nicht anders regelt, die > einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Mit der > Vertretungsberechtigung hat das nichts zu tun. > Einzelvertretungsberechtigung heisst, der Vorstand > kann allein Rechtsgeschäfte tätigen. Diese sind > auch dann wirksam, wenn er damit gegen einen > Vorstandsbeschluss verstößt. Es macht sich dann > allerdings haftbar.
www.vereinsknowhow.de
.