Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
stella09 schrieb: ------------------------------------------------------- > Schriftführer und stellvertr. Vorsitzender sind > zum 31.12.14 zurückgetreten, für den stellvertr. > Vorsitzenden hat sich ein Nachfolger gefunden der > sich jetzt bei der kommenden MV zur Wahl stellt, > für den Schriftführer leider nicht. > > Lt. Satzung besteht der Vorstand aus dem > - 1. Vorsitzenden > - stellvertretenden Vorsitzenden > - Schatzmeister > - Schriftführer > - bis zu 2 weiteren Mitgliedern (bei uns derzeit > Sport- und Jugendwart) > > „(3) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. > Vorsitzenden und der stellvertretende > Vorsitzenden. > (4) Vorstand wird durch den Beschluss der > Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier > Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur > satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. > Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit > niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. > Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf > der Amtsperiode aus, so ist vom Vorstand für den > Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied > hinzu zu wählen. Scheiden der 1. Vorsitzende oder > der stellvertretende Vorsitzende während einer > Amtszeit aus, so übernimmt der stellvertretende > Vorsitzende bzw. der 1. Vorsitzende bis zur > nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, die > die Ergänzungswahl durchführt, das Amt. > (5) Verschiedene Vorstandsämter können von einer > Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein > Vorstandsmitglied frühzeitig ausscheidet und > dieses Amt durch eine Nachwahl nicht besetzt > werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur nächsten > Mitgliederversammlung. Insbesondere können jedoch > Vorstandsmitglieder kein weiteres Amt in einem > Aufsichtsorgan des Vereines wahrnehmen." > > Die Satzung legt keine Aufgabenbereiche für die > einzelnen Ämter fest, diese wurden durch den > Vorstand verteilt. Die Satzung macht ausserdem > keine Angaben zu einer Personalunion – weder im > positiven noch im negativen Sinne. > > Wenn sich bis zur MV keine weitere Person findet, > würde sich der Sportwart zu seinem bisherigen Amt > zusätzlich auch als Schriftführer zur Verfügung > stellen. > > Nun meine Fragen: > Ist dies rechtlich/satzungsgemäß überhaupt > möglich? Wenn ja, was gibt es dabei zu beachten? > > Wer führt die Wahl durch: der Vorstand oder die > Mitgliederversammlung? > Denn lt. Satzung ist bei vorzeitigem Ausscheiden > vom Vorstand für den Rest der Amtszeit (hier noch > 2 Jahre) ein neues Mitglied hinzu zuwählen. Wäre > das auch hier anzuwenden?
www.vereinsknowhow.de
.