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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
chora schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! > > In der Satzung eines Vereins steht: > ...Die Mitglieder sind vom Vorstand unter > Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich > oder per E-Mail einzuladen. Dabei ist die vom > Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen... > Der Termin der kommenden MV steht bereits fest, > aber es ist nicht mehr möglich, die Mitglieder > fristgerecht einzuladen. > > Man könnte die Einladung jetzt trotzdem > verschicken mit dem Hinweis auf obigen Fakt. Man > geht davon aus, dass keins der Mitglieder ein > Problem damit hat. Falls doch, dürfte es Bedenken > anmelden und der Termin würde verschoben. Falls > aber keine Einwände kommen und man führt die MV > durch, ist das i.O.? Zumal auch Wahlen > anstehen... > Oder muss zwingend ein neuer Termin festgelegt > werden? > > Es geht darum, dass die Beschlüsse und vor allem > die Wahl rechtlich haltbar sind. Kann die MV an > dem Tag festlegen, dass die Einladung zwar nicht > fristgerecht, aber trotzdem gültig war? > > Danke und einen schönen Sonntag
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