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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Erst über die Satzungsänderung abstimmen und dann > den Vorstand neu wählen. > Sonst wäre ja der Vorstand eigentlich noch nach > alter Regelung gewählt. Und wenn die > Satzungsänderung nicht die erforderliche > Zustimmung finden würde wäre auch gleich der neue > Vorstand bzgl. Vertrauen der Mitglieder > "beschädigt" (auch wenn die Satzungsänderung evtl. > von ganz anderen Personen vorgeschlagen wurde). > > Wir werden die Satzungsänderung doch nochmal > verschieben weil wir es haben schleifen lassen und > jetzt die Zeit zu letzten Überarbeitungen und > Abstimmung mit dem Finanzamt zu knapp wird. > > > > Ich hatte bei einem anderen Verein das Problem, > > dass das Registergericht erst überzeugt werden > > mußte, das der dort gewählte Vorstand (es gab > im > > Jahr der Satzungsänderung keine Wahl) so in > > Ordnung ist. > > Das sehe ich je nach genauer Änderung an der > Satzung ähnlich.problematisch wie das > Registergericht. > > Saubere Protokollierung ist ein Muss. Und sei es > wie in Deinem Fall nur, dass man eine Abstimmung > macht, dass der bisherige Vorstand trotz > Satzungsänderung seine bislang vorgesehene > Amtszeit zu Ende bringen darf. Mag Wolfgang > vielleicht anders sehen. > > Oder auch anders gefragt: Kann man da als Vorstand > vom Registergericht Tipps erwarten? Oder ist das > im Vorfeld illusorisch?
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