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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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D.Kalm schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich bin gerade am vorbereiten einer Einladung für > eine JHV. > > In dieser Jahreshauptversammlung gibt es außer den > üblichen Tagesordnungspunkten zwei > Besonderheiten. > > Zum einen wird eine neue Satzung vorgestellt und > auch höchstwahrscheinlich von den Mitgliedern > verabschiedet. > In dieser Satzung wird die Wahl des Vorstandes neu > geregelt und der Vorstand wird auch erweitert bzw. > umgruppiert. Ein Punkt ist auch die Festlegung > eines Dreijahresrhythmus für die Wahl des > geschäftsführenden Vorstandes. > Zum anderen gibt es dann auch den Punkt Wahlen. > Hier steht eine Neuwahl eines Vorstandsmitglied > an. > > Jetzt die Frage zur Tagesordnung: erst die Satzung > verabschieden und dann wählen (nach der neuen > Satzung)? > Oder erst wählen und dann die Satzung? > Ich hatte bei einem anderen Verein das Problem, > dass das Registergericht erst überzeugt werden > mußte, das der dort gewählte Vorstand (es gab im > Jahr der Satzungsänderung keine Wahl) so in > Ordnung ist. > > Vielleicht wäre es sinnvoll die Satzung zu > verabschieden und den gesamten Vorstand neu zu > wählen, und dies dann sauber für Notar und > Registergericht zu protokollieren. > > Gibt es hierzu irgendwelche Anregungen im Forum. > Würde mich freuen. > > D.Kalm
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