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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dass keine schriftlicher Vertrag vorliegt, hat > Nachteile beim Mittelverwendungsnachweis. > Gemeinnützige Vereine dürfen keine Zahlungen ohne > Rechtsgrund leisten. Der Vertrag liefert dafür die > Grundlage. Außer kann darin dokumentiert werden, > dass die Anforderungen an die Gewährung des > Übungsleiterfreibetrags erfüllt sind > (Nebenberuflichkeit, Art der Tätigkeit). Der > Vertrag kann aber noch erstellt werden. > > Ob der Verein auf die über 2.400 Euro > hinausgehenden Vergütungen > Sozialversicherungsbeiträge abführen muss, hängt > davon ab, ob der Übungsleiter als Selbstständiger > gilt. Das kann grundsätzlich der Fall sein. Hier > kommt es konkret darauf an, wie der Chorleiter in > den Verein eingebunden ist. > Dass er auch für andere Chöre tätig ist, spricht > jedenfalls für die Selbstständigkeit. > > Hinweis: Im Vertrag kann auch sichergestellt > werden, dass der Chorleiter den Freibetrag nicht > bereits anderswo nutzt.
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