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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Vorstandsmitglieder haben hier keinen > Sonderstatus. Es endet damit aber nicht > automatisch das Vorstandsamt, weil - außer die > Satzung verlangt das ausdrücklich - Vorstände > nicht Mitglieder des Vereins sein müssen. Das > Vorstandsmitglied verliert also seine > Mitgliederrechte (z.B. das Stimmrecht), bleibt > aber im Vorstand.
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