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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Paula schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Hallo, > > > > in unserer Satzung heißt es > > "Die Mitgliederversammlung wählt aus den Reihen > > der Teilnehmer an der mindestens einmal > jährlich > > stattfindendenden Mitgliederversamlung einen > > Vorsitzenden, einen stellvertretenden > > Vorsitzenden, einen Geschäftsführer und einen > > Kassenwart des Vorstandes. > > Der Vorstand wird für 4 Jahre gewählt, erbleibt > > bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt. > > Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus > dem > > Amt, so sind die übrigen drei > Vorstandsmitglieder > > befugt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung > ein > > viertes Vorstandsmitglied zu bestimmen" > > Bei uns sind alle Vorstandsmitgleider alleine > > vertretungsberechtigt. > > > > Der Vorsitzende ist zurück getreten. Müssen wir > > jetzt in der kommenden Mitgliederversammlung > einen > > neuen Vorsitzenden wählen? Ja, so Eure Satzung. > Wenn sich keiner findet, kann dann auch einer > der übrigen drei Vorstandsmitglieder den Vorsitz > kommissarisch übernehmen, bis zur nächsten > regulären Wahl? Ja, m.M.n. > Muss es einen Vorsitzenden geben? Ja, so Eure > Satzung. > > Hardy
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