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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Paula schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserer Satzung heißt es > "Die Mitgliederversammlung wählt aus den Reihen > der Teilnehmer an der mindestens einmal jährlich > stattfindendenden Mitgliederversamlung einen > Vorsitzenden, einen stellvertretenden > Vorsitzenden, einen Geschäftsführer und einen > Kassenwart des Vorstandes. > Der Vorstand wird für 4 Jahre gewählt, erbleibt > bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt. > Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem > Amt, so sind die übrigen drei Vorstandsmitglieder > befugt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein > viertes Vorstandsmitglied zu bestimmen" > Bei uns sind alle Vorstandsmitgleider alleine > vertretungsberechtigt. > > Der Vorsitzende ist zurück getreten. Müssen wir > jetzt in der kommenden Mitgliederversammlung einen > neuen Vorsitzenden wählen? Wenn sich keiner > findet, kann dann auch einer der übrigen drei > Vorstandsmitglieder den Vorsitz kommissarisch > übernehmen, bis zur nächsten regulären Wahl? Muss > es einen Vorsitzenden geben?
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