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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Viola schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > Überschüsse stellen kein Problem dar. Mitglied in > einem Wohlfahrtsverband sind wir nicht. > Die Frage ist jetzt, wenn wir Rechnungen > ausstellen, ob wir die Umsatzsteuer aufführen > müssen oder nicht. Ich habe irgendwo gelesen, dass > wenn der Gewinn unter 5.000€ ist, dass dann die > Umsatzsteuer nicht aufgeführt werden muss, ist das > korrekt? > Wo kann ich in Bezug auf das EU-Recht nachlesen?
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