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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es handelt sich hier sicher um einen Zweckbetrieb. > Die Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro spielt hier > also keine Rolle. Eventuelle Überschusse bleiben > steuerfrei. > Da es aber ein Zweckbetrieb nach § 66 > Abgabenordnung ist (Wohlfahrtspflege) dürfen > dauerhaft keine nennenswerten Überschüsse erzielt > werden. Das sollte aber nicht das Problem sein. > > Bei der Umsatzsteuer wird es deutlich > komplizierter. Hier kann die Befreiung nach § 4 > Nr. 18 Umsatzsteuergesetz greifen. Dazu müsste der > Verein aber Mitglied eines anerkannten Verbandes > der Wohlfahrtspflege sein. > Möglich ist aber auch eine Befreiung nach > EU-Recht. Das müsste man in Einzelnen prüfen.
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