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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Leistungen abzurechnen ist grundsätzlich kein > Problem. Es gibt hier auch keine generellen > Obergrenzen. Die Frage ist die steuerliche > Behandlung. Das hängt vom Satzungszweck und der > Art der Leistungen ab. Es kann sich um einen > steuerbegünstigten Zweckbetrieb handeln. Auch bei > der Umsatzsteuer ist das zu berücksichtigen. > Eine Spende ist in diesem Fall nicht möglich, weil > eine Spende unentgeltlich (ohne Gegenleistung) > erfolgen muss.
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