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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Nina, was soll diese Eierei? > > 1. Lt. der von Dir eingestellten Satzung kann der > 2.Vors. mit einem anderen VM die MV einberufen, da > der 1.Vors. nicht mehr Mitglied im Verein ist. Da > Euer Vorstand nach § 26 BGB nicht nur aus dem > 1.Vors. besteht, sind schon die anderen VM in der > Pflicht. Siehe auch den hier kopierten Beitrag von > Michael vom 22.8.2007. ? > 2. Wenn der Ex-Vors. ein neues Projekt hat und > Mitglieder abwirbt, müsste er ja einen neuen > Verein in einer MV gegründet haben? > 3. Nach dem § 11 der Satzung geht das Vermögen > Deines Verein bei einer Auflösung an den Deutschen > Tierschutz e.V. und über dieses Vermögen hat doch > der Ex-Vors. keinen Zugriff. > 4. Hat der Ex-Vors. an den 2.Vors. die > Vereinsunterlagen usw. übergeben? > 4. Also handelt als Restvorstand nach Eurer > Satzung. > Hardy > .
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