Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Lies das mal -stand schon mal zur Debatte hier im > Forum: > > Foren | Neues Thema | Themen | Zum Thema | > Diskussionsfaden | Suche > > Vorheriges Thema | Nächstes Thema > > > Rücktritt Gesamtvorstand > > Autor: Michael > Datum: 22.08.07 15:49 > > Hallo, > > ich bin Mitglied des Vorstandes eines als > gemeinnützig anerkanten Vereins. Der gesamte > Vorstand ist von seinen Ämtern zurückgetreten und > hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung > zur Neuwahl eines Vorstandes einberufen. Meine > Frage ist nun folgende: "Was passiert, oder was > ist zu tun, falls sich niemand bereit findet, für > den Vorstand zu kandidieren und es für die > Selbstauflösung des Vereins keine Mehrheit in der > MV gibt?" > > Gruß, Michael > > > > > > Auf diese Nachricht antworten > > > Antwort > > Autor: W. Kleinschmidt > Datum: 24.08.07 08:41 > > Soweit dies eintritt, wäre der Gang zum > Registergericht anzutreten mit der Maßgabe, das > das Gericht einen Notvorstand bestellt. Die > bestellten Personen werden die Vereinsgeschäfte > solange führen, bis auf einer MV ein neuer > Vorstand gewählt ist oder aber der Verein per > Beschluß auf einer MV aufgelöst wird. > > Nina, m.M.n. habt Ihr Scheu mal selbst die > Verantwortung zu übernehmen. Zum anderen sehe ich > Euer Anliegen als ein Rücktritt zur Unzeit. > Organisiert lieber eine MV mit dem Ziel einen > arbeitsfähigen Vorstand zu bekommen. Denn ich > glaube nicht, dass das Registergericht einen > Notvorstand so ohne weiteres bestellt, wenn es > noch genügend Mitglieder im Verein gibt.
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