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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Anfechtung von Vereinsbeschlüssen nur zeitnah > möglich > > Ungültige Beschlusse der Mitgliederversammlung > müssen zeitnah angefochten werden. Eine Klage auf > Feststellung ihrer Unwirksamkeit kann nämlich > nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden. Darauf > weist das Oberlandesgericht (OLG) Saarland hin. > Das Interesse des Vereins an Rechtsklarheit und > Rechtssicherheit erfordert, dass die rechtliche > Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen innerhalb > angemessener Zeit geklärt wird. Das ergibt sich > auch aus der Treuepflicht der Mitglieder. Ein > Mitglied muss deshalb eine beabsichtigte Klage > gegen Vereinsmaßnahmen mit zumutbarer > Beschleunigung erheben. Andernfalls verwirkt das > Mitglied das Klagerecht. Liefert die Satzung keine > Regelungen zu einer Anfechtungsfrist, muss das > Mitglied seine Einwände zeitnah geltend machen. > > Wichtig: Das OLG hält eine Frist von einem Monat > für angemessen. (Urteil vom 2.4.2008, Az: 1 U > 450/07-142) > U.U. haben andere Gerichte längere Fristen, aber > das Mitglied konnte auch in der MV seine Einwände > vorbringen! > Hardy
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