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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein solche "Wahlverfälschung" ist hinzunehmen. > Jeder Kandidat kann nämlich die Annahme der Wahl > ablehnen. Folglich kann das immer vorkommen und > ist keine unzulässige Beeinflussung der Wahl.
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