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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ohne entsprechende Satzungsregelung ist eine > solche Abmahnung ohne rechtliche Wirkung. Die MV > beruft den Vorstand ab, oder sie lässt es eben. > Sie kann ihn ja nicht nur bei Verstößen gegen die > Satzung oder MV-Beschlüsse usf. abberufen, sondern > grundsätzlich jederzeit (wenn die Satzung das > nicht einschränkt). > Deswegen wäre eine Satzungsregelung zur Abmahnung > auch nicht sinnvoll. Anders als im Arbeitsrecht > gibt es nämlich keinen rechtlichen Schutz gegen > die Abberufung - und auch keine Schutzwürdigkeit > des Vorstandes. Ob er seine Sache gut macht, liegt > ganz im Ermessen der MV.
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