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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wie man bei uns Kandidat für die Vorstandswahlen > wird ist in der Satzung nicht näher geregelt. Man > hat sich also bei der Mitgliederversammlung > gemeldet wenn man Vorstand werden wollte und wurde > dann eben gewählt oder auch nicht :-) > > Dürfen wir das künftig in der Praxis auch so > gestalten: > > Vorinformation über die anstehende > Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl, verbunden > mit dem Aufruf seine Kandidatur bis 4 Wochen > vorher gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden zu > erklären. > > Schriftliche Einladung zur MV mit Vorstandswahl 2 > Wochen vor der MV (satzungsmäßige Frist) mit > Nennung der Kandidaten. > > Weitere Kandidaten die sich erst auf der MV > erklären würden dann eben zusätzliche Kandidaten > sein. > > Wäre das rechtlich OK oder sollte man die > Kandidatennamen auf der Einladung weglassen? > > Der Aufruf zur frühzeitigen Absichtserklärung hat > den Hintergrund einer besseren Vorbereitung.
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