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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Nina, Du schriebst zum Vorstand im § 9: > > Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. > Vorsitzendem, dem 3. Vorsitzendem und dem > Kassenwart. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § > 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich > tätig. > > Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die > gemeinsame Zeichnung durch den Vorsitzenden in > Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied. > > > Wenn der Vors. - egal aus welchem Grund ausfällt - > muss doch in Eurem Fall der 2. Vors. die > Vorstandsarbeit weiter machen. Dann ist er der > amt. Vors. und kann dann mit dem 3.Vors. oder dem > Kassenwart den Verein vertreten. > Bei mir im Gartenverein steht wortwörtlich in der > Satzung: Der Verein wird gerichtlich und > außergerichtlich vom Vorsitzenden oder von dessen > Stellvertreter gemäß § 26 BGB vertreten. Da hatten > wir seit der Wende mit dieser Vertretungsregel > noch nie einen Dissenz im e.V. oder mit dem VR > bzw. dem Rechtspfleger. > > Hardy aus Sachsen
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