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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach der Satzung ist im Außenverhältnis der > Vorsitzende immer zusammen mit einem anderen > Vorstandsmitglied vertretungsberechtig. Hier > spielt Abwesenheit o.ä. keine Rolle. > Es gibt auch kein bedingte > Vertretungsberechtigung. > Zur Klarstellung: Es geht um die Vertretung des > Vereins, nicht des Vorstands. > Der 1. Vorsitzende ist für Rechtsgeschäfte nach > dieser Satzungsregelung immer erforderlich.
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