Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
nina schrieb: ------------------------------------------------------- > stimmt, gute idee. > wie gesagt die frage ist wie wir um den 1. > vorsitzenden rum kommen. > > > § 3 Ziele und Aufgaben des Vereins > > Aufgabe des Vereins ist der Tierschutz, die > Sicherstellung der tierärztlichen Betreuung und > Versorgung und Not, die Durchführung von > Kastrationsaktionen am Niederrhein, und in den > Privaten Tierheimen in Spanien und Irland. Die > Unterstützung kann aus Geld- / Sach- oder > Dienstleistungen bestehen. > > Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere > durch Veröffentlichung der Tiere auf der eigenen > Homepage im Internet, sowie auf Facebook. > > a) Es werden keine Tiere aus Tötungsstationen > „freigekauft“ > > b) Es werden keine Bilder veröffentlicht, die > schwere Verletzungen zeigen und somit zur > „Mitleidsadoption“ anregen. Selbiges gilt für > verhungerte Tiere. > > Eine Vermittlung von Tieren erfolgt > grundsätzlich auf Festplatz (Endstelle) > > Wir vermitteln diese Tiere mit besten Wissen > und Gewissen in ein festes Zuhause. Wenn sich ein > Interessent meldet, wird zuerst eine Vorkontrolle > von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter durchgeführt, > ob der Platz für das Tier als geeignet erscheint. > Im Zweifel werden wir davon absehen. Ziel der > Vermittlung der Tier ist es, sie in > verantwortungsvolle und liebevolle Hände zu > bringen. Wenn eine Auslandshund innerhalb > Deutschland vermittelt wird, wird der Transport > nach Deutschland mit größter Sorgfalt organisiert > , um eine möglichst stressfreie Reise für das Tier > zu gewährleisten. > > Pflegeplätze werden nur im absoluten > Ausnahmefall ( wie Abgabetier, Übernahmen aus > besonderem Anlass) und nur von Vereinsmitglieder > in Anspruch genommen. > > Unterstützung mit Geld-, Sach- und > Dienstleistungen > > Die Unterstützung erfolgt ausschließlich zum > Zwecke der Verringerung von Nachzucht > (Kastrationen), als auch zur Behandlung/Betreuung > von Tieren in unseren Partnertierheimen Als auch > zur Durchführung von Kastrationsaktionen am > Niederrhein und in Ausnahmefällen die > Unterstützung von privaten Tierhaltern in Not, um > so eine Abgabe eines Tieres an Dritte zu > verhindern > > Tierquälereien und Tiermisshandlungen – zu > unterbinden und ggf. die strafrechtliche > Verfolgung von Verstößen gegen das > Tierschutzgesetz und die auf seiner Grundlage > erlassenen Rechtsverordnungen zu veranlassen. > > § 4 Steuerbegünstigung > > Der Verein verfolgt ausschließlich und > unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Tierschutz) im > Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ > der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos > tätig, er verfolgt nicht in erster Linie > eigenwirtschaftliche Zwecke. > > Mittel des Vereins dürfen nur für die > satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die > Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als > Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des > Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei > Ansprüche auf das Vereinsvermögen. Treten > beauftragte Mitglieder des Vereins mit eigenen > Mitteln in Vorleistungen, so werden diese gegen > Vorlage entsprechender Quittungen innerhalb von 2 > Kalenderwochen zurückerstattet. > > Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich > ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine > Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung > im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen > > Es darf keine Person durch Ausgaben die den > Zweck des Vereins fremd sind, oder durch > unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt > werden. > > > > > § 5 Mitgliedschaft > > Mitglieder können alle natürlichen und > juristischen Personen werden, die die Ziele des > Vereins unterstützen. Bei natürlichen Personen ist > die Volljährigkeit (18 Jahre) Voraussetzung. Bei > Minderjährigen ist eine Einwilligung des / der > Erziehungsberechtigten erforderlich. > > Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine > Beitrittserklärung. Die Entscheidung wird durch > den Vorstand erfolgen. > > Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch > schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit > einer Frist von einem Monat zum Quartalsende > > Ein Mitglied kann durch Beschluss des > Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den > Vereinszielen zuwider handelt oder seinen > Verpflichtungen gegenüber dem Verein wiederholt > nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das > Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese > entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der > Versammlung einzuladen und anzuhören. > > Beitragsrückzahlungen nach Kündigung der > Mitgliedschaft oder nach Ausschluss erfolgen > nicht. > > > > > > > > > > > > § 6 Mitgliedsbeitrag > > Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines > Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur > Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist > eine einfache Mehrheit der in der > Mitgliederversammlung anwesenden Stimmberechtigten > Vereinsmitglieder erforderlich. Ehrenmitglieder > treffen keine finanziellen Beitragspflichten. > > > > > § 7 Organe des Vereins > > Die Organe des Vereins sind: > > Mitgliederversammlung > > Vorstand. > > > > > § 8 Mitgliederversammlung > > Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie > wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden > geleitet. > > Die Mitgliederversammlung stellt die > Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und > entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. > Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören > insbesondere: > > 1.1. Wahl und Abwahl des Vorstandes > > 1.2. Beratung über den Stand und die Planung > der Arbeit > > 1.3. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten > Wirtschafts- und Investitionsplans > > 1.4. Beschlussfassung über den > Jahresabschluss > > 1.5. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des > Vorstandes > > 1.6. Beschlussfassung über die Entlastung des > Vorstandes > > 1.7. Erlass der Beitragsordnung, die nicht > Bestandteil der Satzung ist > > 1.8. Erlass einer Geschäftsordnung für den > Vorstandes > > 1.9. Beschlussfassung über die Übernahme neuer > Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des > Vereins > > Beschlussfassung über Änderungen der Satzung > und die Auflösung des Vereins. > > Zur Mitgliederversammlung wird vom > Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen > Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher schriftlich > oder per E-Mail eingeladen. Sie tagt so oft es > erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr. > > Eine außerordentliche Mitgliederversammlung > findet statt, wenn mindestens 25% der Mitglieder > sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss > längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf > schriftliche Berufung tagen. > > Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, > wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder > beziehungsweise deren bevollmächtigte Personen, > anwesend sind; ihre Beschlüsse werden mit > Stimmenmehrheit gefasst. > > Über die Beschlüsse und Anregungen ist eine > Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom > Versammlungsleiter und dem Protokollführer > unterschrieben. > > > > > > > > § 9 Vorstand > > Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem > 2. Vorsitzendem, dem 3. Vorsitzendem und dem > Kassenwart. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § > 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich > tätig. > > Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die > gemeinsame Zeichnung durch den Vorsitzenden in > Gemeinschaft mit einem weiteren > Vorstandsmitglied. > > Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 > Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen > Vorstandes im Amt. > > Der Vorstand soll in der Regel quartalsweise > tagen, mindestens jedoch einmal im halben Jahr. > > Die Beschlüsse sind schriftlich zu > protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden > zu unterzeichnen. > > Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein > endet auch das Amt als Vorstand. > > > > > § 10 Kassenprüfung > > > Die Kassenprüfung übernehmen zwei Personen, die > von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die > Kassenprüfung kann jederzeit von zwei Personen > durchgeführt werden und hat rechtzeitig vor der > Jahreshauptversammlung stattzufinden, damit ein > Bericht bis zur Versammlung vorliegt. > Die Rechnungsprüfer dürfen jederzeit Einblick in > die Vermögensverhältnisse des Vereins nehmen. > > > > > § 11 Satzungsänderungen und Auflösung > > Über Satzungsänderungen, die Änderung des > Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die > Mitgliederversammlung. Vorschläge zu > Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur > Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern > bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der > Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die > Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei > Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten > erforderlich. > > Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die > von der zuständigen Registerbehörde oder vom > Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom > Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner > Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. > Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der > nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung > mitzuteilen. > > Bei Auflösung, bei Entziehung der > Rechtsfähigkeit des Vereins oder bei Wegfall der > steuerbegünstigten Zwecke fällt das gesamte > Vermögen an den Deutschen Tierschutzbund e.V. > Bundesgeschäftsstelle, Baumschulenallee 15, 53115 > Bonn und zwar mit der Auflage, es entsprechend > seinen bisherigen Zielen und Aufgaben > ausschließlich und unmittelbar gemäß § 2 zu > verwenden
www.vereinsknowhow.de
.