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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn das Eure Satzung ist: > > "§ 9 Vorstand > > Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. > Vorsitzendem, dem 3. Vorsitzendem und dem > Kassenwart. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § > 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich > tätig. > > Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die > gemeinsame Zeichnung durch den Vorsitzenden in > Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied. > " > > Dann kann im Innenverhältnis der 2. Vorsitzende > den Vorsitzenden bei jeder Abwesenheit vertreten > bzw. wichtige Entscheidungen werden im > Gesamtvorstand mehrheitlich getroffen. > Im Außenverhältnis (gegenüber Bank, Vermieter, > Gericht,...) geht aber ohne die Unterschrift des > Vorsitzenden gar nichts. > > > > nina schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > hallo nocheinmal, > > > > könnt ihr mir sagen ab wann der 2. > > vorstandsvorsitzende des 1. vorsitzenden in > allen > > punkten vertretungsberechtigt ist? schon bei > der > > ersten abwesenheit? > > > > vorab schon einmal danke für die hilfe > > nina
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