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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Ämter des Kassenwarts und des 3. Vorsitzenden > zusammenzulegen, wäre zulässig, weil weder eine > bestimmte Personenzahl im Vorstand vorgesehen ist, > noch sich aus der Ämterbezeichnung ergibt, dass es > sich um zwei getrennte Personen handeln muss (das > Amt des 1. und 2. Vorsitzenden z.B. könnte > deswegen nicht zusammengelegt werden). > Ein Webmaster kommt aber in der genannten > Satzungsregelung nicht als Vorstandsamt vor.
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