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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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nin schrieb: ------------------------------------------------------- > vielen dank schon mal für die schnelle antwort. > leider ist dies das einzige was dazu in unserer > satzung steht > > § 9 Vorstand > > Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem > 2. Vorsitzendem, dem 3. Vorsitzendem und dem > Kassenwart. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § > 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich > tätig. > > Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die > gemeinsame Zeichnung durch den Vorsitzenden in > Gemeinschaft mit einem weiteren > Vorstandsmitglied. > > Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 > Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen > Vorstandes im Amt. > > Der Vorstand soll in der Regel quartalsweise > tagen, mindestens jedoch einmal im halben Jahr. > > Die Beschlüsse sind schriftlich zu > protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden > zu unterzeichnen. > > Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein > endet auch das Amt als Vorstand.
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