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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Üblicherweise (wenn die Satzung das nicht anders > regelt) beginnt das Amt mit der Annahme der Wahl. > Zu diesem Zeitpunkt endet die Amtsperiode des > Vorgängers (wenn er nicht schon vorher aus dem Amt > schied, z.B. durch Ablauf der Amtsperiode). Der > entscheidende Zeitpunkt ist also dieser Abschluss > der Vorstandsbestellung, nicht der Aufruf des TOP.
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