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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Überschuldung liegt generell vor, wenn die > Verbindlichkeiten des Vereins höher sind als das > Vermögen (inklusive Sachvermögem und > Forderungen). > Nach der BGH-Rechtsprechung wird das aber weit > ausgelegt. Es muss also auch die wirtschaftliche > Perspektive (künftige Erträge) miteinbezogen > werden.
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