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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Adler schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > ich habe drei Fragen: > > 1.) Laut Satzung ist unsere MV u.a. zuständig für > den "Beschluss über die Entlastung desVorstands". > > Der Vorstand besteht aus 2 bis 4 Personen. Kann > der Vorstand nur als Ganzes entlastet werden? > Oder > besteht auch die Möglichkeit, die MV über die > Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder > abstimmen > zu lassen? > > 2.) Welche Rechtsfolgen hat eine Entlastung? Ist > der Vorstand dann von jeglicher Haftung > freigestellt, auch wenn danach noch > Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt werden? > > 3.) Welche Folgen hat es, wenn die MV dem Vorstand > bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern die Entlastung > nicht erteilt? > > Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar, > Adler
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