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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Larsi schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Das hinge von der Satzung ab. Wenn die Satzung > nur > > allgemein ein bestimmte Amtsdauer vorschreibt, > > gilt das auch für die Nachwahl für ein > vorzeitig > > vakant gewordenes Vorstandsamt. > > Es gibt keine Regelung, nach der sich die > > Amtsperioden der Vorstandsmitglieder decken > müssen > > (außer durch die Satzung). Es kann sogar > > vorteilhaft sein, wenn sie es nicht tun. > > > Heißt also, dass immer (sofern es die Satzung > nicht anders regelt) auf z.B. 4 Jahre gewählt wird > (bei Formulierung wie "... für eine Amtszeit von 4 > Jahren..."?
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