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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Frager123 schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Für Wahlen gilt das Stimmverbot des § 34 BGB > > nicht. Es dürfen also alle mitstimmen, die auch > > sonst Stimmrecht haben. > > > > Die Übertragung des Stimmrechts muss sich aus > der > > Satzung oder der Organstellung ergeben, auch da > > sehe ich kein Rechtsgeschäft bei dem das > > Stimmverbot des § 34 BGB gilt. > > > Sorry, leider hab ich das noch nicht so ganz > verstanden. Mir geht es darum ob die Vorstands- > und Beirtasmitglieder ihr Stimmrecht > a) bei den Wahlen (auch in die eigene Funktion) > wahrnehmen dürfen oder ob die Amtszeit und damit > das Stimmrecht quasi zu Beginn der Wahlgänge > erlischt. oder > b) ob sie auch weiterhin im Rahmen der Sitzung > "ihr" Stimmrecht (aus der Funktion heraus) > wahrnehmen dürfen, auch wenn ein anderer bei den > Walen die Funktion erhält.
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