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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das hinge von der Satzung ab. Wenn die Satzung nur > allgemein ein bestimmte Amtsdauer vorschreibt, > gilt das auch für die Nachwahl für ein vorzeitig > vakant gewordenes Vorstandsamt. > Es gibt keine Regelung, nach der sich die > Amtsperioden der Vorstandsmitglieder decken müssen > (außer durch die Satzung). Es kann sogar > vorteilhaft sein, wenn sie es nicht tun.
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