Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für Wahlen gilt das Stimmverbot des § 34 BGB > nicht. Es dürfen also alle mitstimmen, die auch > sonst Stimmrecht haben. > > Die Übertragung des Stimmrechts muss sich aus der > Satzung oder der Organstellung ergeben, auch da > sehe ich kein Rechtsgeschäft bei dem das > Stimmverbot des § 34 BGB gilt.
www.vereinsknowhow.de
.