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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Im Amt bleiben müssen die Vorstandsmitglieder > nicht. Sie können nämlich, wenn die Amtszeit nicht > automatisch endet, jederzeit zurücktreten. Ein > Rücktritt nach Ende der Amtperiode wäre auch nicht > "zur Unzeit" - also uneingschränkt zulässig. > > Leider haben viele Satzungen Regelungen mit zu > großen Vorständen und festen Ämtern. In den > gängigen Mustersatzungen hat sich noch nicht > durchgesetzt, dass das oft nicht optimal ist. > Ich würde, weil sich das Problem anderfalls nur > vorübergehend lösen lässt, mit der Neuwahl des > Vorstands gleich eine Satzungsänderung vornehmen, > bei der > - statt einer festen Zahl von Ämter nur eine > Mindest- (und evtl. Höchst-)zahl genannt wird > - auf Amtsbezeichnungen verzichten wird zugunsten > gleichberechtiger Post und die Aufgabenteilung dem > Vorstand selbst überlassen. > Anders als vielfach vermutet folgen aus der > Amtsbezeichnung "Vorsitzender" keine rechtlichen > Besonderheiten gegenüber anderen > Vorstandsmitgliedern - wenn die Satzung das nicht > ausdrücklich definiert..
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